Bewilligungen & Marktzugang
Rechtliche Prüfung regulierter Tätigkeiten, Vorbereitung und Begleitung von Bewilligungs-, Zulassungs- und Notifizierungsverfahren sowie Kommunikation mit der FMA.
BANK- UND FINANZMARKTRECHT | LIECHTENSTEIN · EWR · GRENZÜBERSCHREITEND
Bergt Law berät und vertritt Banken, Wertpapierfirmen, Vermögensverwalter, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Fondsakteure, Emittenten, FinTech-Unternehmen und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen bei regulatorischen Fragen mit Bezug zu Liechtenstein, zum EWR und zu grenzüberschreitendem Marktzugang.
Wir begleiten regulatorische Vorhaben von der rechtlichen Einordnung eines Geschäftsmodells über Bewilligungs- und Zulassungsverfahren, Eigentümerkontrollverfahren und Fachgutachten bis zu laufender Compliance, Kapitalmarktfragen, aufsichtsrechtlichen Verfahren sowie Sanierungs- und Abwicklungsthemen.
REGULATORISCHE RECHTSBERATUNG
Finanzmarktrecht verbindet europäische Regulierung mit liechtensteinischem Aufsichtsrecht. Wir unterstützen bei der rechtlichen Einordnung von Geschäftsmodellen, Bewilligungs- und Registrierungsfragen, regulatorischen Projekten, laufenden Pflichten und Verfahren vor der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).
Rechtliche Prüfung regulierter Tätigkeiten, Vorbereitung und Begleitung von Bewilligungs-, Zulassungs- und Notifizierungsverfahren sowie Kommunikation mit der FMA.
Beratung zu CRD/CRR, MiFID II/MiFIR, Governance, Organisationsanforderungen, grenzüberschreitenden Sachverhalten und regulatorischen Veränderungsprojekten.
Regulatorische Einordnung von Kryptowerte-Dienstleistungen, MiCAR-Zulassungen sowie Schnittstellen zum liechtensteinischen TVTG und zu weiteren Finanzmarktgesetzen.
Beratung zu öffentlichen Angeboten, Wertpapierprospekten, Billigungsverfahren, EWR-Passporting und regulatorischen Anforderungen an Emittenten und Transaktionen.
Rechtliche Beratung zu digitaler operationaler Resilienz, IKT-Risiken, Drittparteienbeziehungen, interner Governance, AML/CFT und Compliance-Strukturen.
Vertretung in aufsichtsrechtlichen Verfahren sowie rechtliche Begleitung bei Sanierung, Krisenmanagement, MREL-bezogenen Anforderungen, Bail-in-Fragen und Abwicklung.
Begleitung von Eigentümerkontrollverfahren und aufsichtsrechtlichen Beurteilungen qualifizierter Beteiligungen, einschliesslich beabsichtigter Erwerbe, Erhöhungen und sonstiger Veränderungen direkter oder indirekter Eigentümer- und Kontrollstrukturen sowie Kommunikation mit der FMA.
Erstellung von Fachgutachten, Legal Opinions und rechtlichen Stellungnahmen zu bank- und finanzmarktrechtlichen Fragen, regulatorischer Einordnung sowie Schnittstellen zwischen liechtensteinischem und EWR-Recht.
AUSGEWÄHLTE REGULIERUNGSBEREICHE
Je nach Geschäftsmodell können mehrere Regelwerke gleichzeitig relevant sein. Die rechtliche Analyse muss daher Tätigkeit, Produkt, Kundengruppe, Vertriebsweg, Auslagerungen und grenzüberschreitende Elemente zusammenführen.
Ob eine Tätigkeit bewilligungs-, zulassungs-, registrierungs- oder notifizierungspflichtig ist, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung ab. Wir prüfen Geschäftsmodelle und Produktstrukturen, identifizieren regulatorische Schnittstellen und begleiten die Vorbereitung von Unterlagen, Rückfragen und Verfahren gegenüber der FMA. Dies umfasst auch Marktzutritt, Änderungen bestehender Bewilligungen und grenzüberschreitende EWR-Sachverhalte.
Bei FinTech- und Blockchain-Projekten ist eine klare Abgrenzung zwischen MiCAR, TVTG und spezialgesetzlichem Finanzmarktrecht entscheidend. Wir beraten zu Kryptowerte-Dienstleistungen, Token-Modellen, Verwahrung, Handel, Platzierung, Transfer sowie zur regulatorischen Einordnung technischer und vertraglicher Strukturen. Eine TVTG-Registrierung ersetzt keine zusätzlich erforderliche finanzmarktrechtliche Bewilligung.
Wir beraten Emittenten und Marktteilnehmer zu Kapitalmarkttransaktionen, öffentlichen Angeboten, Wertpapierprospekten und regulatorischen Fragen rund um EWR-Passporting. Hinzu kommen rechtliche Fragen im Zusammenhang mit ESG- und Sustainable-Finance-Anforderungen, Produktgestaltung, Offenlegung und regulatorischer Kommunikation.
Regulierung endet nicht mit der Bewilligung. Wir unterstützen bei Governance-Strukturen, internen Regelwerken, Compliance- und Kontrollsystemen, Auslagerungen, IKT- und Drittparteienrisiken sowie DORA-bezogenen rechtlichen Fragestellungen. Im Bereich AML/CFT beraten wir zu liechtensteinischen Sorgfaltspflichten, risikobasierten Prozessen und regulatorischen Anforderungen.
Wir vertreten Finanzintermediäre und andere Marktteilnehmer in aufsichtsrechtlichen Verfahren und begleiten regulatorische Remediation. Bei Krisen- und Abwicklungsthemen beraten wir rechtlich zu Recovery- und Resolution-Planung, MREL-bezogenen Anforderungen, Bail-in-fähigen Instrumenten, Frühinterventionsmassnahmen und grenzüberschreitenden Abwicklungsfragen.
Veränderungen in Eigentümer- und Kontrollstrukturen regulierter Finanzunternehmen können aufsichtsrechtliche Anzeige-, Prüf- oder Genehmigungspflichten auslösen. Wir beraten Erwerber, Anteilseigner und Institute bei der rechtlichen Einordnung, der Vorbereitung erforderlicher Unterlagen und der Kommunikation mit der FMA. Dazu gehören insbesondere Eigentümerkontrollverfahren beziehungsweise die aufsichtsrechtliche Beurteilung qualifizierter Beteiligungen sowie Fragen zu direkten und indirekten Beteiligungsstrukturen.
Wir erstellen Fachgutachten, Legal Opinions und rechtliche Stellungnahmen zu bank- und finanzmarktrechtlichen Fragestellungen. Gegenstand können insbesondere Bewilligungspflichten, Geschäftsmodelle, Finanzinstrumente und Kryptowerte, Governance, Prospekt- und Vertriebsfragen, EWR-Schnittstellen oder die Auslegung aufsichtsrechtlicher Vorgaben sein.
MANDANTEN & MARKTTEILNEHMER
Unsere finanzmarktrechtliche Beratung und Vertretung richtet sich an regulierte Institute, neue Marktteilnehmer und Unternehmen an der Schnittstelle zwischen Technologie, Kapitalmarkt und Finanzaufsicht.
FAQ
Viele gewerbsmässige Finanzdienstleistungen sind bewilligungspflichtig. Ob eine Bewilligung, Zulassung, Registrierung oder Notifizierung erforderlich ist, hängt von der konkreten Tätigkeit, dem Produkt, der Kundenstruktur und dem grenzüberschreitenden Angebot ab. Wir prüfen das Geschäftsmodell und begleiten das Verfahren gegenüber der FMA.
MiCAR regelt bestimmte Kryptowerte und Kryptowerte-Dienstleistungen auf EWR-Ebene. Das TVTG bleibt für TT-Dienstleistungen und liechtensteinische Aspekte relevant, soweit diese nicht durch MiCAR oder spezielles Finanzmarktrecht überlagert werden. Eine TVTG-Registrierung ersetzt keine erforderliche finanzmarktrechtliche Bewilligung.
Ein von der FMA gebilligter Wertpapierprospekt kann unter den Voraussetzungen der EU-Prospektverordnung in andere EWR-Staaten notifiziert werden. Wir begleiten Billigung, regulatorische Abstimmung und Passporting.
DORA enthält Anforderungen an IKT-Risikomanagement, IKT-bezogene Vorfälle, Resilienztests und das Management von IKT-Drittparteienrisiken. Wir beraten zu den rechtlichen und Governance-bezogenen Fragen der Umsetzung und zu Schnittstellen mit bestehenden internen Kontroll- und Auslagerungsstrukturen.
Ja. Wir beraten und vertreten Finanzintermediäre, FinTech-Unternehmen, Emittenten und andere Marktteilnehmer in aufsichtsrechtlichen Verfahren, bei regulatorischen Rückfragen und bei Remediation- oder Enforcement-Sachverhalten.
Bei dem Erwerb oder der Veränderung qualifizierter Beteiligungen an regulierten Finanzunternehmen können aufsichtsrechtliche Anzeige-, Prüf- oder Genehmigungspflichten bestehen. Massgeblich sind der betroffene Sektor, die konkrete Beteiligungs- und Einflussstruktur sowie die Transaktion. Wir prüfen den Sachverhalt und begleiten die aufsichtsrechtliche Beurteilung gegenüber der FMA.
Ja. Wir erstellen Fachgutachten, Legal Opinions und rechtliche Stellungnahmen zu bank- und finanzmarktrechtlichen Themen, etwa zur regulatorischen Einordnung von Geschäftsmodellen und Produkten, Bewilligungspflichten, Governance, Kapitalmarktfragen sowie Schnittstellen zwischen liechtensteinischem Recht und EWR-Regulierung.
Wir beraten und vertreten bei Bewilligungen, Eigentümerkontrollverfahren und qualifizierten Beteiligungen, Fachgutachten, MiCAR- und FinTech-Fragen, Kapitalmarktprojekten, Governance, DORA, Compliance und aufsichtsrechtlichen Verfahren mit Bezug zu Liechtenstein.
Rechtliche Beratung und Vertretung. Die regulatorische Einordnung hängt stets vom konkreten Geschäftsmodell und Sachverhalt ab.
Anschrift
Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG
Buchenweg 6
9490 Vaduz
Liechtenstein
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