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Private Wealth & Private Clients | Liechtenstein · International · Cross-Border

Private Wealth & Private Clients

Bergt Law berät und vertritt vermögende Privatpersonen, Unternehmerfamilien, Family Offices sowie Stifter, Begünstigte und Organmitglieder bei komplexen rechtlichen Fragen zu Private Wealth, Governance, Nachfolge und der Wahrung ihrer Interessen mit Liechtenstein-Bezug sowie in internationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Rechtliche Beratung und Vertretung durch Bergt Law. Treuhandtätigkeiten sowie Vermögensverwaltungs-, Anlageberatungs- und andere regulierte nichtanwaltliche Dienstleistungen werden nicht durch Bergt Law erbracht. Bei Bedarf koordinieren wir die Einbindung entsprechend bewilligter unabhängiger Kompetenzpartner aus unserem Netzwerk.

Abstrakte Glas- und Metallkomposition als Symbol für Kontinuität, Governance, internationales Private Wealth und grenzüberschreitende Rechtsberatung durch Bergt Law
STIFTUNGEN TRUSTS NACHFOLGE GOVERNANCE UHNW CROSS-BORDER

Rechtliche Beratung für Private Wealth

Private Wealth verlangt mehr als das rechtliche Set-up einer Struktur. Entscheidend sind rechtliche Klarheit, belastbare Governance, eine langfristige Nachfolgeplanung und die konsequente Wahrung der Interessen von Stiftern, Familien, Begünstigten und Organen.

Stiftungen & Trusts

Rechtliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Stiftungen, Trusts, Governance-Fragen, Anpassungen sowie Rechten und Pflichten von Stiftern, Begünstigten, Trustees und Organen.

Nachfolge & Estate Planning

Rechtliche Beratung zu Vermögens- und Unternehmensnachfolge, erbrechtlichen Fragestellungen, Verfügungen, Governance sowie familiären und gesellschaftsrechtlichen Schnittstellen.

Family Governance

Rechtliche Beratung zu Familienverfassungen, Entscheidungs- und Kontrollmechanismen, Rollenverteilung, Konfliktprävention und generationenübergreifender Governance.

Rechtliche Fragen zu Eigentum & Beteiligungen

Rechtliche Analyse von Eigentums-, Kontroll- und Beteiligungsverhältnissen, Aufzeigen rechtlicher Möglichkeiten sowie Gutachten zu Haftung, Nachfolge und liechtensteinischen oder internationalen Schnittstellen.

Stifter-, Begünstigten- & Organrechte

Beratung und Vertretung zu Informations-, Kontroll- und Mitwirkungsrechten, Stifterrechten, Begünstigtenpositionen sowie Rechten und Pflichten von Stiftungsräten, Trustees und weiteren Organen.

Private Wealth Disputes

Beratung und Vertretung in Stiftungs-, Trust-, Erb-, Organ- und Begünstigtenstreitigkeiten sowie in aufsichtsrechtlichen und grenzüberschreitenden Verfahren.

Für wen wir tätig sind

Unsere Private-Wealth-Praxis berät und vertritt private und institutionelle Akteure bei komplexen rechtlichen Fragen rund um Vermögen, Familieninteressen und Governance-Strukturen.

Vermögende Privatpersonen & UHNW Clients
Unternehmerfamilien & nächste Generation
Family Offices, Treuhänder & Berater
Stifter, Begünstigte, Stiftungsräte & Trustees
Cross-Border Private Wealth

Private Wealth im internationalen und grenzüberschreitenden Kontext

Private-Wealth-Sachverhalte sind regelmässig grenzüberschreitend. Eine liechtensteinische Stiftung, ein Trust oder eine Beteiligungsstruktur sollte deshalb rechtlich nicht isoliert betrachtet werden. Wir analysieren die liechtensteinische Rechtslage, beraten und vertreten zu den relevanten rechtlichen Schnittstellen und koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit ausländischen Rechts-, Steuer- oder entsprechend bewilligten Fachberatern.

Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und internationale Familienbezüge
Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht
Governance, Kontrolle und wirtschaftliche Berechtigung
Regulatorische, aufsichtsrechtliche und streitige Schnittstellen

Häufige Fragen zu Private Wealth, Liechtenstein & Cross-Border

Welche rechtlichen Fragen können sich im Zusammenhang mit einer liechtensteinischen Stiftung stellen?

Typische rechtliche Fragen betreffen unter anderem Stiftungszweck, Governance, Stifter- und Begünstigtenrechte, Informationsrechte, Organpflichten, Anpassungen sowie die gerichtliche oder aussergerichtliche Wahrung von Interessen.

Was ist der rechtliche Unterschied zwischen Stiftung und Trust?

Die liechtensteinische Stiftung ist eine eigene juristische Person. Ein Trust ist demgegenüber ein Rechtsverhältnis, bei dem Vermögen nach den Vorgaben der Trusturkunde durch einen Trustee für Begünstigte gehalten und verwaltet wird. Welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben, hängt vom konkreten Sachverhalt und der jeweiligen Ausgestaltung ab.

Berät und vertritt Bergt Law auch Begünstigte und Stiftungsorgane?

Ja. Wir beraten und vertreten unter anderem Stifter, Begünstigte, Stiftungsräte, Trustees und weitere Beteiligte zu ihren Rechten und Pflichten, Informationsansprüchen, Governance-Fragen und Konflikten.

Wie unterstützt Bergt Law bei grenzüberschreitenden Private-Wealth-Fragen?

Wir beraten und vertreten zur liechtensteinischen Rechtslage und zu den relevanten rechtlichen Schnittstellen. Soweit ausländisches Recht, Steuerfragen, Treuhandtätigkeiten oder andere regulierte nichtanwaltliche Leistungen betroffen sind, koordinieren wir bei Bedarf die Zusammenarbeit mit entsprechend qualifizierten und bewilligten unabhängigen Kompetenzpartnern.

Private Wealth braucht einen belastbaren rechtlichen Rahmen.

Wir beraten und vertreten diskret, unabhängig und lösungsorientiert bei komplexen rechtlichen Fragen zu privatem Vermögen, Familie, Nachfolge und Governance mit Liechtenstein-Bezug sowie in internationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

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