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Notariat | Liechtenstein

Notariat in Liechtenstein

Als Kanzleigemeinschaft selbständiger liechtensteinischer Notare bieten wir ein umfassendes Spektrum an notariellen Dienstleistungen in Liechtenstein an. Im Mittelpunkt stehen rechtssichere Dokumentation, hohe Vertraulichkeit und die Verwendung notarieller Urkunden im nationalen und internationalen Rechtsverkehr.

Abstrakte Illustration zum Notariat in Liechtenstein – Bergt Law

Notarielle Dienstleistungen in Liechtenstein

Unser Leistungsspektrum beinhaltet die Beglaubigung von Unterschriften und Übersetzungen sowie die öffentliche Beurkundung sowohl nach liechtensteinischem als auch nach ausländischem Recht.

Öffentliche Beurkundungen

Errichtung öffentlicher Urkunden für Rechtsgeschäfte und rechtlich relevante Vorgänge im Rahmen der gesetzlichen notariellen Befugnisse.

Beglaubigungen

Beglaubigung von Unterschriften sowie Erstellung beglaubigter Abschriften, Kopien, Übersetzungen und Datumsbeglaubigungen.

Tatsachen & Rechtsverhältnisse

Notarielle Beurkundung rechtlich relevanter Tatsachen und Rechtsverhältnisse für den Geschäftsverkehr und den Privatbereich.

Vollstreckbare Urkunden

Erstellung exekutierbarer beziehungsweise vollstreckbarer Urkunden im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.

Eidesstattliche Erklärungen

Abnahme eidesstattlicher Versicherungen und Erklärungen, insbesondere zur Verwendung in Gerichtsverfahren im Ausland.

Apostille & Superlegalisation

Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Haager Apostille oder Superlegalisation für notarielle Dokumente.

Leistungsspektrum

Unsere notariellen Dienstleistungen im Detail

Öffentliche Urkunde

Wir erstellen öffentliche Urkunden für Rechtsgeschäfte sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht, wie Gesellschaftsgründungen, Versammlungsbeschlüsse, Grundstücksgeschäfte, Erbverträge und Eheverträge.

Urkunden nach ausländischem Recht können ausgestellt werden, sofern das zu beurkundende Rechtsgeschäft verstanden und überblickt wird, um es den Parteien zu erläutern, und das jeweilige Rechtsgeschäft im Hinblick auf seine Übereinstimmung mit dem ausländischen Recht geprüft und bestätigt werden kann.

Beglaubigung von Unterschriften

Ob bei Verträgen, Vollmachten oder sonstigen Dokumenten: Wir beglaubigen Unterschriften und können beglaubigte Abschriften, Kopien, beglaubigte Übersetzungen und Datumsbeglaubigungen erstellen, um deren Echtheit nachzuweisen.

Eidesstattliche Erklärungen

Wir nehmen eidesstattliche Versicherungen und Erklärungen für die Verwendung in Gerichtsverfahren im Ausland auf.

Notarielle Beurkundungen

Wir beurkunden wichtige rechtliche Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Geschäftsverkehr oder im Privatbereich erforderlich sind, und erstellen vollstreckbare Urkunden beziehungsweise exekutierbare Titel, die einem gerichtlichen Vergleich gleichkommen.

Apostille & Superlegalisation

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der erforderlichen Haager Apostille oder Superlegalisation für notarielle Dokumente, die im internationalen Rechtsverkehr benötigt werden.

Notarielle Verantwortung

Beweiskraft, Vertraulichkeit und notarielle Verantwortung

Als Notare in Liechtenstein tragen wir die Verantwortung eines öffentlichen Amtes, das uns die Befugnis verleiht, öffentliche Urkunden zu erstellen. Diese Urkunden dienen als Nachweis für die Echtheit und Rechtsgültigkeit von Vorgängen und bieten höchsten Beweiswert. Strikte Vertraulichkeit und Diskretion sind dabei gesetzlich vorgeschrieben und werden von uns stets gewährleistet.

International ausgerichtetes Notariat

Notarielle Dokumente werden häufig grenzüberschreitend verwendet. Wir berücksichtigen daher neben den liechtensteinischen Anforderungen auch die praktische Verwendung von Urkunden im internationalen Rechtsverkehr und unterstützen bei den erforderlichen Beglaubigungs- und Legalisationsschritten.

Notarielle Dienstleistungen in Deutsch und Englisch
Weitere Sprachen im Einzelfall unter Beiziehung von Dolmetschern
Urkunden für nationale und internationale Sachverhalte
Unterstützung bei Apostille und Superlegalisation

Sprachen

Wir bieten alle unsere notariellen Dienstleistungen in Deutsch und Englisch an, um den Anforderungen unserer internationalen Mandantschaft gerecht zu werden. Im Einzelfall können Dienstleistungen auch in weiteren Sprachen unter Beiziehung von Dolmetschern angeboten werden.

Häufige Fragen zum Notariat in Liechtenstein

Welche notariellen Dienstleistungen werden angeboten?

Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere öffentliche Beurkundungen, Beglaubigungen, notarielle Beurkundungen von Tatsachen und Rechtsverhältnissen, vollstreckbare Urkunden, eidesstattliche Erklärungen sowie Unterstützung bei Apostille und Superlegalisation.

Können auch Urkunden nach ausländischem Recht ausgestellt werden?

Ja, sofern das zu beurkundende Rechtsgeschäft verstanden und überblickt wird, um es den Parteien zu erläutern, und das Rechtsgeschäft im Hinblick auf seine Übereinstimmung mit dem ausländischen Recht geprüft und bestätigt werden kann.

Können Unterschriften und Dokumentkopien beglaubigt werden?

Ja. Beglaubigt werden können insbesondere Unterschriften. Darüber hinaus können beglaubigte Abschriften, Kopien, beglaubigte Übersetzungen und Datumsbeglaubigungen erstellt werden.

Unterstützt das Notariat bei Apostillen und Superlegalisationen?

Ja. Wir unterstützen bei der Beschaffung der erforderlichen Haager Apostille oder Superlegalisation für notarielle Dokumente, die für den internationalen Rechtsverkehr bestimmt sind.

In welchen Sprachen werden notarielle Dienstleistungen angeboten?

Die Dienstleistungen werden in Deutsch und Englisch angeboten. Im Einzelfall können weitere Sprachen unter Beiziehung von Dolmetschern berücksichtigt werden.

Ihr Notariat in Liechtenstein

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