Öffentliche Beurkundungen
Errichtung öffentlicher Urkunden für Rechtsgeschäfte und rechtlich relevante Vorgänge im Rahmen der gesetzlichen notariellen Befugnisse.
Als Kanzleigemeinschaft selbständiger liechtensteinischer Notare bieten wir ein umfassendes Spektrum an notariellen Dienstleistungen in Liechtenstein an. Im Mittelpunkt stehen rechtssichere Dokumentation, hohe Vertraulichkeit und die Verwendung notarieller Urkunden im nationalen und internationalen Rechtsverkehr.
Unser Leistungsspektrum beinhaltet die Beglaubigung von Unterschriften und Übersetzungen sowie die öffentliche Beurkundung sowohl nach liechtensteinischem als auch nach ausländischem Recht.
Errichtung öffentlicher Urkunden für Rechtsgeschäfte und rechtlich relevante Vorgänge im Rahmen der gesetzlichen notariellen Befugnisse.
Beglaubigung von Unterschriften sowie Erstellung beglaubigter Abschriften, Kopien, Übersetzungen und Datumsbeglaubigungen.
Notarielle Beurkundung rechtlich relevanter Tatsachen und Rechtsverhältnisse für den Geschäftsverkehr und den Privatbereich.
Erstellung exekutierbarer beziehungsweise vollstreckbarer Urkunden im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Abnahme eidesstattlicher Versicherungen und Erklärungen, insbesondere zur Verwendung in Gerichtsverfahren im Ausland.
Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Haager Apostille oder Superlegalisation für notarielle Dokumente.
Wir erstellen öffentliche Urkunden für Rechtsgeschäfte sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht, wie Gesellschaftsgründungen, Versammlungsbeschlüsse, Grundstücksgeschäfte, Erbverträge und Eheverträge.
Urkunden nach ausländischem Recht können ausgestellt werden, sofern das zu beurkundende Rechtsgeschäft verstanden und überblickt wird, um es den Parteien zu erläutern, und das jeweilige Rechtsgeschäft im Hinblick auf seine Übereinstimmung mit dem ausländischen Recht geprüft und bestätigt werden kann.
Ob bei Verträgen, Vollmachten oder sonstigen Dokumenten: Wir beglaubigen Unterschriften und können beglaubigte Abschriften, Kopien, beglaubigte Übersetzungen und Datumsbeglaubigungen erstellen, um deren Echtheit nachzuweisen.
Wir nehmen eidesstattliche Versicherungen und Erklärungen für die Verwendung in Gerichtsverfahren im Ausland auf.
Wir beurkunden wichtige rechtliche Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Geschäftsverkehr oder im Privatbereich erforderlich sind, und erstellen vollstreckbare Urkunden beziehungsweise exekutierbare Titel, die einem gerichtlichen Vergleich gleichkommen.
Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der erforderlichen Haager Apostille oder Superlegalisation für notarielle Dokumente, die im internationalen Rechtsverkehr benötigt werden.
Als Notare in Liechtenstein tragen wir die Verantwortung eines öffentlichen Amtes, das uns die Befugnis verleiht, öffentliche Urkunden zu erstellen. Diese Urkunden dienen als Nachweis für die Echtheit und Rechtsgültigkeit von Vorgängen und bieten höchsten Beweiswert. Strikte Vertraulichkeit und Diskretion sind dabei gesetzlich vorgeschrieben und werden von uns stets gewährleistet.
Notarielle Dokumente werden häufig grenzüberschreitend verwendet. Wir berücksichtigen daher neben den liechtensteinischen Anforderungen auch die praktische Verwendung von Urkunden im internationalen Rechtsverkehr und unterstützen bei den erforderlichen Beglaubigungs- und Legalisationsschritten.
Wir bieten alle unsere notariellen Dienstleistungen in Deutsch und Englisch an, um den Anforderungen unserer internationalen Mandantschaft gerecht zu werden. Im Einzelfall können Dienstleistungen auch in weiteren Sprachen unter Beiziehung von Dolmetschern angeboten werden.
Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere öffentliche Beurkundungen, Beglaubigungen, notarielle Beurkundungen von Tatsachen und Rechtsverhältnissen, vollstreckbare Urkunden, eidesstattliche Erklärungen sowie Unterstützung bei Apostille und Superlegalisation.
Ja, sofern das zu beurkundende Rechtsgeschäft verstanden und überblickt wird, um es den Parteien zu erläutern, und das Rechtsgeschäft im Hinblick auf seine Übereinstimmung mit dem ausländischen Recht geprüft und bestätigt werden kann.
Ja. Beglaubigt werden können insbesondere Unterschriften. Darüber hinaus können beglaubigte Abschriften, Kopien, beglaubigte Übersetzungen und Datumsbeglaubigungen erstellt werden.
Ja. Wir unterstützen bei der Beschaffung der erforderlichen Haager Apostille oder Superlegalisation für notarielle Dokumente, die für den internationalen Rechtsverkehr bestimmt sind.
Die Dienstleistungen werden in Deutsch und Englisch angeboten. Im Einzelfall können weitere Sprachen unter Beiziehung von Dolmetschern berücksichtigt werden.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns für Ihr notarielles Anliegen und profitieren Sie von unserem umfassenden Leistungsspektrum als liechtensteinische Notare.
Anschrift
Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG
Buchenweg 6
9490 Vaduz
Liechtenstein
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